afemdi-projekte Deutschland e.V. und das Mainzer Bündnis für Kinderrechte

Dem Mainzer  Bündnis für Kinderrechte gehören viele Organisationen an: Lokale AGENDA 21 der Stadt Mainz, Aktion Tagwerk, Amt für Jugend und Familie (Haus der Jugend), Flüsterpost (Kinder krebskranker Eltern), Human Help Network, Kinderschutzbund, Unicef, ISUV, KIM, afemdi-projekte Deutschland, Väteraufbruch, Plan International, Terre des Hommes, Stadtjugendring.

Das Bündnis sieht seine Aufgabe darin, die Kinderrechte nach der UN-Kinderrechskonvention bekannt zu machen und für ihre Umsetzung einzutreten.

Jedes Jahr thematisieren wir ein Kinderrecht im Rahmen der Kinderrechtswoche Rheinland-Pfalz, die immer um den jährlichen Weltkindertag herum veranstaltet wird.

Dieses Jahr findet der Aktionstag am 22.09.2018 auf dem Gutenbergplatz in Mainz statt und beschäftigt sich mit dem Recht „Kinder brauchen Freiräume“ (Art. 31: Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spielen und Erholung).

Es wird in der Zeit von 11-15 Uhr ein vielfältiges Bühnenprogramm und Aktionen für Kinder und Jugendliche zum Thema geben. Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle Passierenden offen zugänglich.

afemdi-projekte Deutschland e.V. wird auf Artikel 31 und auf Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention eingehen

Astrid Lindgren fordert nicht nur das Recht auf Freizeit für Kinder sondern auch auf gewaltfreie Erziehung. Sie thematisiert dieses Recht in ihrer Dankesrede bei der Entgegennahme des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels im Jahr 1978.

afemdi-projekte Deutschland e.V. hat einen Informationsstand auf dem Weltkindertag in Mainz

An diesem Stand werden eine Künstlerin und eine Pädagogin mit den vorbeikommenden Kindern eine Malaktion durchführen und die Kinder motivieren, ihre Vorstellung von Freizeit und gewaltfreier Erziehung malerisch darzustellen.

Während die Kinder malen werden die Eltern und Großeltern der Kinder „abgelenkt“ durch Elke Scheiner am Bücherstand, auf dem eine Vielzahl von Büchern von Astrid Lindgren präsentiert und gegen Spende abgegeben werden sollen. Die umfangreiche  Literatur stammt aus Sammlungen von Freunden und Gönnern von afemdi-projekte Deutschland e.V., die hinter dieser Aktion stehen.

Anlässlich des Weltkindertags gibt es vorab schon einen Malwettbewerb von der Stadt Mainz. Einsendeschluss ist der 1. September 2018

Für die schönsten Bilder werden Preise vergeben

  • 2 Karten von der Jungen Bühne im Haus der Jugend für das Stück „Aladin und die Wunderlampe“ . Dieses Theaterstück ist für Kinder ab 6 Jahren.
  • Afrikanischen Steppenlandschaft – 1000-Teile Ravensburger Puzzle
  • ruandischer Stiftehalter aus Bananenblättern
  • Stoffgiraffe
  • Spiel- und Bastelbuch „Kreativ Tagewerken“
  • 2 Quarz-Reisewecker
  • 5 Datenspeicher-Sticks mit jeweils 2 GB
  • 1 DVD/CD-Mäppchen
  • 1 Hörspielbearbeitung „Herr der Ringe“ , 9 Kassetten
  • Yatzi-Spiel (Würfelklassiker bekannt auch als Kniffel)
  • Lovely Loom Set von Ravensburger
  • Tricky Double Kartenspiel
  • Mobiles Ladegerät mit integrierter LED-Taschenlampe
  • Sorgenpüppchen-Säckchen aus Guatemala
  • Kamerun-Puzzle
  • Kakao-Tassen
  • Fair Trade Stoff-Rucksäcke

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Falle des Gewinns erhält die Stadt Mainz als Gegenleistung die Rechte zur Veröffentlichung des Bildes. Gewinne sind nicht in bar auszahlbar. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Malwettbewerb hier:

Malt Eure Rechte_Kinder.pdf

Artikel 31
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

Ar­ti­kel 19: Schutz vor Ge­walt

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.